Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49970
BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20 (https://dejure.org/2021,49970)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 1 WB 12.20 (https://dejure.org/2021,49970)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 1 WB 12.20 (https://dejure.org/2021,49970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit der Ziele der Schutzzeit

  • rechtsportal.de

    Feststellung des Endes der Schutzzeit eines Oberfeldarztes mangels Erreichbarkeit der Ziele der Schutzzeit

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.10.2013 - 1 WB 46.12

    Verweisung des Rechtsstreits; Rückverweisung; Bindung hinsichtlich des

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Eine Rückverweisung des Rechtsstreits in den Verwaltungsrechtsweg oder eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg ist damit unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23; vgl. zur Bindungswirkung auch Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 WRB 2.11 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 9 Rn. 19 und vom 30. September 2019 - 1 WDS-VR 8.19 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 8 Rn. 14).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise bei Verweisungsbeschlüssen in Betracht, die "jeder rechtlichen Grundlage entbehren" (so zu § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 1999 - 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 Rn. 3 ff. und vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23).

    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und dem Truppendienstgericht Nord (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WRB 2.11

    Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Eine Rückverweisung des Rechtsstreits in den Verwaltungsrechtsweg oder eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg ist damit unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23; vgl. zur Bindungswirkung auch Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 WRB 2.11 - Buchholz 449 § 28 SG Nr. 9 Rn. 19 und vom 30. September 2019 - 1 WDS-VR 8.19 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 8 Rn. 14).
  • BVerwG, 17.03.1999 - 1 WB 80.98

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Verletzung der Rechte und Pflichten aus

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise bei Verweisungsbeschlüssen in Betracht, die "jeder rechtlichen Grundlage entbehren" (so zu § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 1999 - 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 Rn. 3 ff. und vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 1 WB 50.13

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Die Bindungswirkung ist grundsätzlich unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Verweisung; eine Überprüfung der Entscheidung des Truppendienstgerichts findet insoweit nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 9 sowie zu § 83 VwGO Beschluss vom 29. Juli 1996 - 1 WB 25.96 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 51.09

    Rechtsschutz eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gegen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    § 18 Abs. 3 WBO bezieht sich nicht nur auf die Verweisung eines Rechtsstreits von einem Wehrdienstgericht an ein Gericht eines anderen Rechtswegs, sondern auch und gerade auf Verweisungen innerhalb der Wehrdienstgerichtsbarkeit, wie hier vom Truppendienstgericht an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 WB 51.09 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 75 Rn. 23).
  • BVerwG, 29.07.1996 - 1 WB 25.96

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Die Bindungswirkung ist grundsätzlich unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Verweisung; eine Überprüfung der Entscheidung des Truppendienstgerichts findet insoweit nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 9 sowie zu § 83 VwGO Beschluss vom 29. Juli 1996 - 1 WB 25.96 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.1999 - 1 WB 58.99

    Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Bewilligung einer Fachausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Aus dem Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 (- 1 WB 58.99 - Buchholz 311 § 21 WBO Nr. 1), auf den sich das Bundesministerium der Verteidigung beruft, ergeben sich keine rechtlichen Maßstäbe, die im vorliegenden Fall zu einem anderen Ergebnis führen würden.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.12.2019 - 2 K 498/19

    Soldatenrecht; Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Schutzzeit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.20
    Mit Beschluss vom 23. Dezember 2019 - VG 2 K 498/19 - erklärte sich das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nach Anhörung der Beteiligten für unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Truppendienstgericht Nord.
  • BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21

    Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz

    Die Bindungswirkung ist grundsätzlich unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Verweisung; eine Überprüfung der Entscheidung des Truppendienstgerichts findet insoweit nicht statt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 WB 50.13 - juris Rn. 9 und vom 31. März 2021 - 1 WB 12.20 - juris Rn. 20 sowie zu § 83 VwGO Beschluss vom 29. Juli 1996 - 1 WB 25.96 - juris Rn. 15).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise bei Verweisungsbeschlüssen in Betracht, die "jeder rechtlichen Grundlage entbehren" (so zu § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 1999 - 1 WB 80.98 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 16 S. 1 f., vom 15. Oktober 2013 - 1 WB 46.12 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 32 Rn. 23 und vom 31. März 2021 - 1 WB 12.20 - juris Rn. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht